Was wird gefördert?
• Gefördert wird die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut „Liste internationaler Filmfestivals“ und die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, …).
• ACHTUNG: Es werden nur Projekte gefördert, die schon in der Herstellung von der Filmabteilung unterstützt wurden.
Fördersumme
• Verbreitungsförderung: Richtwert für Langfilme: 20.000 €. Bei innovativen, digitalen Verbreitungsmaßnahmen bis zu 30.000 €
• Festivalverwertung: Richtwert für Langfilme: 15.000 €
• Reisekostenzuschüsse: Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Reiseziel. Es werden nur die Kosten für die*den Regisseur*in (und nicht für die anderen Departments) unterstützt. Pro Film maximal 3 Festivalteilnahmen.
Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
Fristen
Laufend, jedoch zumindest vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Maßnahme (Festival, Kinostart, etc.)
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung
Matthias Hankel
+43 1 71 606 – 851034
matthias.hankel@bmkoes.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/film/foerderungen.html#foerderung-von-verbreitung-und-festivalteilnahmen-zuschuesse-fuer-reisekosten
Formulare:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/informationen-fuer-kunstschaffende/formulare.html