Förderung von Verbreitung und Festivalteilnahmen, Zuschüsse für Reisekosten| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Förderungen

Förderung von Verbreitung und Festivalteilnahmen, Zuschüsse für Reisekosten| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

14.10.2024, 03:04 Uhr

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut „Liste internationaler Filmfestivals“ und die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten.
• Bei Ansuchen für Festivalverwertung oder Reisekostenzuschuss muss die Einladung zu mindestens einem internationalen Filmfestival, das auf der Festival-Liste geführt wird, vorliegen. Bei Reisekostenzuschuss muss bestätigt werden, dass das Festival die Anreise- und Übernachtungskosten nicht übernimmt.
• Bei Ansuchen für Kinostartförderung muss eine schriftliche Garantie von mindestens einem Kino über die Laufzeit bzw. die Einsätze des Films oder schriftliche Garantie über die Online-Platzierung (VOD-Plattform etc.) des Films vorliegen. Ortsübliche Reise- und Übernachtungskosten für die Regie können übernommen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, …)
• ACHTUNG: Es werden nur Projekte gefördert, die schon in der Herstellung von der Filmabteilung unterstützt wurden.

Fördersumme

• Verbreitungsförderung: Richtwert für Langfilme ab 70 Minuten: 20.000 €. Kürzere Filme entsprechend weniger (Richtwert pro Minute rd. 285 €)
 Festivalverwertung: Es gilt als Richtwert eine maximale Förderungshöhe von 15.000 € für Filme ab 70 Minuten, kürzere Filme entsprechend weniger (Richtwert pro Minute rd. 215€). Die tatsächliche Förderungshöhe hängt von den konkreten Festivaleinladungen ab.
 Reisekostenzuschüsse: Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Reiseziel. Es werden nur die Kosten für die*den Regisseur*in (und nicht für die anderen Departments) unterstützt. Pro Film maximal 3 Festivalteilnahmen.

Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.

Fristen

Laufend, jedoch zumindest vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Maßnahme (Festival, Kinostart, etc.)

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung

Matthias Hankel
+43 1 71 606 – 851034
matthias.hankel@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html
Formulare:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html