Was wird gefördert?
• Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik, Literatur und Film.
• Künstler*innen erhalten damit die Möglichkeit, ein geplantes Projekt vorzubereiten, weiter zu entwickeln oder abzuschließen.
• 2023 werden 30 Arbeitsstipendien vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
• Freischaffende Künstler*innen, die ihr Erwerbseinkommen nahezu ausschließlich aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten, mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Burgenland / oder die im Burgenland aufgewachsen sind.
• Personen in künstlerischer Ausbildung mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Burgenland /oder die im Burgenland aufgewachsen sind.
Fördersumme
2.500 €
Fristen
1.11.2023
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Referat Kultur
Marion Nasztl
+43 57 600 2347
marion.nasztl@bgld.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Die Förderinformationen des Land Burgenland werden derzeit aktualisiert.
www.burgenland.at