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Kulturförderung | Land Burgenland

Letztes Update: Jänner 2026
Land Burgenland

Was wird gefördert?

• Film- und Fotowesen.

Wer ist antragsberechtigt?

• Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, oder das zu fördernde Vorhaben findet im Burgenland statt, oder das zu fördernde Vorhaben leistet einen besonderen kulturellen Beitrag zum Land Burgenland oder liegt im Interesse des Landes Burgenland, oder das zu fördernde Vorhaben dient einer Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes.

Fördersumme

abhängig vom Vorhaben (Details siehe Informationsblatt) https://www.kulturfoerderung-burgenland.at/fileadmin-kulturfoerderung/user_upload/Foerderungen/2026/Infoblatt_Kulturfoerderung_2026.pdf

Fristen

1. Februar

1. Mai

1. Oktober

Kontakt

Kulturförderung Burgenland GmbH
Franz Schubert-Platz 6, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 719-2400
E-Mail: office@kulturfoerderung-burgenland.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.kulturfoerderung-burgenland.at/foerderungen/

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