Was wird gefördert?
• Film- und Fotowesen.
Wer ist antragsberechtigt?
• Personen mit Wohnsitz im Burgenland oder das Projekt findet im Burgenland statt.
• Studentische Projekte sind antragsberechtigt.
Fördersumme
keine Angabe
Fristen
1. Februar
1. Mai
1. September
1. November
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Referat Kultur
Kerstin Clauss
+43 57 600 2925
kerstin.clauss@bgld.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Die Förderinformationen des Land Burgenland werden derzeit aktualisiert.
www.burgenland.at