Was wird gefördert?
• Ziel der Förderung ist es, Filmschaffende in den Bereichen Kunstfilm, Avantgardefilm, innovativer Kurz-, Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilm zu fördern.
• Das Budget ist der Herstellung von Filmen gewidmet, Projektentwicklung und Verwertung werden nur im Ausnahmefall unterstützt, falls im besonderen Interesse des Landes NÖ.
• Subsidiaritätsprinzip: Es werden nur Filmprojekte gefördert, die ohne Unterstützung des Landes Niederösterreich nicht durchführbar wären.
• Niederösterreichbezug: Das Vorhaben muss der Stärkung einer zeitgemäßen und international orientierten niederösterreichischen Filmkultur dienen.
• NICHT förderbar sind: Musikvideos, TV Produktionen/Werbevideos, Projekte, die nicht für die Kinoauswertung vorgesehen sind.
Wer ist antragsberechtigt?
• Natürliche Personen mit abgeschlossener filmischer Ausbildung, die beim eingereichten Projekt als Regisseur*in tätig sind.
• Wenn die filmische Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, kann die natürliche Person nichtsdestotrotz einreichen, wenn es sich um einen Abschlussfilm (Diplom-, Bachelor- und Masterstudium) handelt.
• Sollte ein Förderwerber keine filmische Ausbildung absolviert haben, aber bereits eindrucksvolle Festivalerfolge vorweisen können, kann das Ansuchen ebenfalls gesondert geprüft werden. Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.
Fördersumme
Keine Angabe, da vom Projekt abhängig
Fristen
Laufend
Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
zHd Filmförderung
+43 2742 9005-17030
post.k1@noel.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Film_-_Foerderung.html