Was wird gefördert?
• Gefördert werden künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.
Wer ist antragsberechtigt?
• Anspruchsberechtigt sind Filmschaffende ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die aufgrund einer laufenden fachspezifischen Ausbildung oder mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.
• Persönlicher Oberösterreichbezug durch Regisseur*in und/oder Drehbuchautor*in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich oder Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich liegt. Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung.
Fördersumme
• Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten des Projekts und wird von der Oö. Filmkommission festgelegt.
Fristen
Call am 23. März 2023
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Susanne Alt
+43 732 77 20 15041
Susanne.Alt@ooe.gv.at
k.post@ooe.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?