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Drehbuch| Land Steiermark

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

Entwicklung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.

  • Die Chance auf Realisierung ist durch Referenzen zu belegen (z. B. LOI einer aktiven Produktion oder bisherige künstlerische Leistungen).

  • Das Projekt muss einen klaren Steiermark-Bezug haben (künstlerisch/personal/produktionstechnisch) und geeignet sein, künstlerische und wirtschaftliche Ergebnisse in der Steiermark zu erzielen.

  • Wirtschaftlich ist ein filmstruktureller Brancheneffekt nachzuweisen: Ausgaben zugunsten der steirischen Filmwirtschaft (inkl. Nebengewerbe) müssen mindestens 100% der Fördersumme betragen.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind:

  • Antragsteller:innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes (branchenübliche Einreichung inkl. vollständiger Kalkulation).

  • Fachlich/kaufmännisch/künstlerisch qualifizierte Filmproduzent:innen in zulässiger Rechtsform.

  • Einzelne fachlich/kaufmännisch/künstlerisch qualifizierte Filmkunstschaffende.

  • Voraussetzung: österreichische Staatsbürgerschaft + Wohnsitz im Inland (bzw. Gleichstellung nach EU/EWR-Regelung).
    Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche sowie private Rundfunkanstalten.

Fördersumme

  • Maximal 50% der Gesamtprojektkosten (bei internationalen Koproduktionen berechnet vom Österreich-Anteil).

  • Steiermark-Effekt/Brancheneffekt: 100% der Fördersumme sind als Ausgaben in der Steiermark zu erbringen.

  • Eigenanteil: mind. 5% der Gesamtkosten als finanzielle oder sachliche Eigenleistung.

Fristen

  • Die Einreichung erfolgt online über das Förderungsansuchen.

  • Einreichtermine werden auf der CINE ART Website veröffentlicht.

  • Hinweis: Laut CINE ART werden bis Ende 2025 keine Förderungsanträge entgegengenommen.

Welche Unterlagen braucht man?

Dem Online-Förderungsansuchen sind (als PDF) beizulegen:

  1. Kurzbeschreibung des Inhalts in 5 Sätzen

  2. Treatment: ca. 20 Seiten A4, einfacher Zeilenabstand, mit zwei ausgearbeiteten Dialogszenen

  3. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang

  4. Referenzen zur Realisierung (z. B. LOI / bisherige Arbeiten)

  5. Begleitschreiben

Kontakt

CINE ART (Land Steiermark) – Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Kontaktperson: Nicole Kurzmann, MSc. nicole.kurzmann@stmk.gv.at
Tel.: +43 (0)316 877-4322

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16091063/DE/

Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:

https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/dokumente/12937203_16090901/a51c0c8f/F%C3%B6rderungsrichtlinie%20CINE%20ART.pdf#Richtlinie%20NEU

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