Idee/Stoff
Drehbuch| Land Steiermark
Letztes update: Jänner 2026
Was wird gefördert?
• Entwicklung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.
Die Chance auf Realisierung ist durch Referenzen zu belegen (z. B. LOI einer aktiven Produktion oder bisherige künstlerische Leistungen).
Das Projekt muss einen klaren Steiermark-Bezug haben (künstlerisch/personal/produktionstechnisch) und geeignet sein, künstlerische und wirtschaftliche Ergebnisse in der Steiermark zu erzielen.
Wirtschaftlich ist ein filmstruktureller Brancheneffekt nachzuweisen: Ausgaben zugunsten der steirischen Filmwirtschaft (inkl. Nebengewerbe) müssen mindestens 100% der Fördersumme betragen.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind:
Antragsteller:innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes (branchenübliche Einreichung inkl. vollständiger Kalkulation).
Fachlich/kaufmännisch/künstlerisch qualifizierte Filmproduzent:innen in zulässiger Rechtsform.
Einzelne fachlich/kaufmännisch/künstlerisch qualifizierte Filmkunstschaffende.
Voraussetzung: österreichische Staatsbürgerschaft + Wohnsitz im Inland (bzw. Gleichstellung nach EU/EWR-Regelung).
Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche sowie private Rundfunkanstalten.
Fördersumme
Maximal 50% der Gesamtprojektkosten (bei internationalen Koproduktionen berechnet vom Österreich-Anteil).
Steiermark-Effekt/Brancheneffekt: 100% der Fördersumme sind als Ausgaben in der Steiermark zu erbringen.
Eigenanteil: mind. 5% der Gesamtkosten als finanzielle oder sachliche Eigenleistung.
Fristen
Die Einreichung erfolgt online über das Förderungsansuchen.
Einreichtermine werden auf der CINE ART Website veröffentlicht.
Hinweis: Laut CINE ART werden bis Ende 2025 keine Förderungsanträge entgegengenommen.
Welche Unterlagen braucht man?
Dem Online-Förderungsansuchen sind (als PDF) beizulegen:
Kurzbeschreibung des Inhalts in 5 Sätzen
Treatment: ca. 20 Seiten A4, einfacher Zeilenabstand, mit zwei ausgearbeiteten Dialogszenen
Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
Referenzen zur Realisierung (z. B. LOI / bisherige Arbeiten)
Begleitschreiben
Kontakt
CINE ART (Land Steiermark) – Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Kontaktperson: Nicole Kurzmann, MSc. nicole.kurzmann@stmk.gv.at
Tel.: +43 (0)316 877-4322
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16091063/DE/
Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:
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