Förderung von Abschlussfilmen| Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
Förderungen

Förderung von Abschlussfilmen| Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien

11.12.2024, 12:51 Uhr

Was wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?

• Förderung von Abschlussfilmen von Produktionsstudent*innen der Filmakademie Wien sowie gleichwertigen Institutionen. (Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit im Sinne der SKE-RL der VAM wird die Anzahl der im Studienplan des jeweiligen Studiengangs für das Fach Produktion verpflichtenden ECTS Punkte herangezogen.)
• Bei maßgeblicher Mitarbeit eines Produktion-Studierenden an einem Abschlussfilm eines Studierenden eines anderes Fachs kann ebenfalls angesucht werden.
• Die VAM vertritt grundsätzlich Filmhersteller*innen (also Produzent*innen) und Rechteinhaber*innen visueller und audiovisueller Produktionen über Wahrnehmungsverträge. Die Förderung von Abschlussfilmen können aber auch (natürliche und juristische) Personen beantragen, die noch kein VAM-Mitglied sind.

Hinweis: Die VAM hält für Mitglieder, also (natürliche und juristische) Personen, die mit der VAM einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: im sozialen Bereich (Altersversorgungszuschüsse, Zuschüsse zu Krankenversicherungsprämien, Zuschüsse bei sozialen Notfällen), im kulturellen Bereich (bspw. Zuwendungen für Rechtsberatung) sowie eine Herstellungsförderung (für die Herstellung von Kurzfilmen/Bildungsfilmen/Kulturfilmen). Die Gewährung dieser Förderungen ist an in den SKE-Richtlinien der VAM genannte Voraussetzungen gebunden.

Fördersumme

• Für Bachelorfilme: bis zu 3.000 €
• Für Masterfilme: bis zu 4.000 € (dabei können ein und demselben Studierenden auch beide Förderungen konsekutiv zuerkannt werden)
• Wurde von einer*m Studierende*n keine Bachelor-Förderung in Anspruch genommen, kann für ihren*seinen Master-Film bis zu 7.000 € beantragt werden.

Auf tatsächliche Zuwendungen aus den SKE besteht kein Anspruch.

Fristen

kann laufend eingereicht werden

Kontakt

VAM
Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH

+43 1 5264301
office@vam.cc

Wo findet man Infos und Formular?

Die SKE-Richtlinien (=Förderrichtlinien) sind in der aktuellen Fassung abrufbar unter: https://www.vam.cc/pflichtveroeffentlichungen/soziale-und-kulturelle-einrichtungen-ske
Es gibt keine Antragsformulare