Drehbuchförderung| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Förderungen

Drehbuchförderung| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

24.4.2024, 15:04 Uhr

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Erstellung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.
• ACHTUNG: Es werden keine Projekte gefördert, die in der Herstellung aufgrund ihrer Gesamtherstellungskosten von der Filmabteilung nicht mitfinanziert werden können bzw. in der Herstellung mehr als 500.000 € kosten werden.
• Projekte können nicht gleichzeitig beim BMKÖS und dem Österreichischen Filminstitut oder/und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eingereicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Zu beachten:
• Wird ein Antrag von einer anderen Abteilung der zuständigen Sektion des Bundes abgelehnt, kann derselbe Förderungsantrag nicht in der Filmabteilung eingereicht werden.
• Anträge müssen rechtzeitig – vor Projektbeginn – und vollständig eingereicht werden. Sollte ein Antrag nach einem Fristende eingereicht werden, wird dieser erst für die nächste Beiratssitzung vorgesehen. Mit der Arbeit an den Tätigkeiten darf – bis auf die Vorarbeiten im Rahmen der Antragstellung – nicht begonnen worden sein.
• Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.
• Sollte das Projekt in der Herstellung gefördert werden, wird die Drehbuchförderung im Bereich der Herstellungsförderung (Nutzungsrechte/Drehbuch) berücksichtigt.
• Sämtliche, letztgültige Bedingungen und Kriterien sind den entsprechenden Informationsblätter zu entnehmen.

Fördersumme

• Die Förderung beträgt maximal 10.000 € (Richtwert).
• Wird das Drehbuch auch von anderen Stellen unterstützt, wird nur die Differenz auf 10.000 € anerkannt.

Fristen

31. Januar
31. Mai
30. September

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung

Michael Ledolter
+43 1 71 606 – 851006
michael.ledolter@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html
Formulare:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html