Herstellungsförderung| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Förderungen

Herstellungsförderung| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

24.4.2024, 04:51 Uhr

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Herstellung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen, ohne Mindestlänge.
• ACHTUNG: Es werden keine Projekte gefördert, deren Produktionsgesamtkosten über EUR 500.000 (Richtwert) liegen.
• Projekte können nicht gleichzeitig beim BMKÖS und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eingereicht werden. Es ist möglich Projekte sowohl beim BMKÖS als auch bei ÖFI+ einzureichen, dabei gelten die Einreichkriterien des ÖFI+.

Wer ist antragsberechtigt?

• Österreichische Staatsbürger*innen oder Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs,…) mit Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.
Studierende: Wenn es sich um ein im Uni- bzw. Ausbildungskontext realisiertes Projekt handelt, sind nur Abschlussfilme (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium) der Regie zulässig.

Zu beachten:
Anträge müssen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Sollte ein Antrag nach einem Fristende eingereicht werden, wird dieser erst für die nächste Beiratssitzung vorgesehen. Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
• Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.
• Für Filmproduktionsfirmen und in der Filmproduktion tätige Vereine besteht die Verpflichtung, Green Filming zu berücksichtigen.
• 
Sämtliche, letztgültige Bedingungen und Kriterien sind den entsprechenden Informationsblätter zu entnehmen.

Fördersumme

• für Einzelpersonen: maximal 90.000 €, für Produktionsfirmen: maximal 120.000 €

ACHTUNG: Die Förderung ist eine Teilfinanzierung eines Filmvorhabens, daher muss bei weiteren Fördergeber*innen um Mitfinanzierung angesucht werden.

Fristen

31. Januar
31. Mai
30. September

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung

Michael Ledolter
+43 1 71 606 – 851006
michael.ledolter@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/oefi-plus
Formulare:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html