Was wird gefördert?
• Gefördert wird die Herstellung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen, ohne Mindestlänge.
Wer ist antragsberechtigt?
• Österreichische Staatsbürger*innen oder Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs,…).
• Studierende: Wenn es sich um ein im Uni- bzw. Ausbildungskontext realisiertes Projekt handelt, sind nur Abschlussfilme (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium) der Regie zulässig.
Zu beachten:
• Anträge müssen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
• Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.
• Für Filmproduktionsfirmen und in der Filmproduktion tätige Vereine besteht die Verpflichtung, Green Filming zu berücksichtigen
Fördersumme
• für Einzelpersonen: maximal 90.000 € (für Produktionsfirmen: maximal 120.000 € (Richtwert))
• für Studierendenprojekte gilt:
Filme bis 30 Min. können max. 20.000 € beantragen.
Filme über 30 Min. können max. 40.000 € beantragen.
ACHTUNG: Die Förderung ist eine Teilfinanzierung eines Filmvorhabens, daher muss bei weiteren Fördergeber*innen um Mitfinanzierung angesucht werden.
Fristen
31. Januar
31. Mai
30. September
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung
Michael Ledolter
+43 1 71 606 – 851006
michael.ledolter@bmkoes.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/film/foerderungen.html#foerderung-der-herstellung
Formulare:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/informationen-fuer-kunstschaffende/formulare.html