Was wird gefördert?
• Produktionskostenzuschuss für Filmprojekte, die sich künstlerisch mit digitalen Technologien der Bildproduktion (Animation, XR, 3D-Motion-Capturing, 360°, etc.) auseinandersetzen und deren formales Spektrum und erzählerische Möglichkeiten ausloten.
Wer ist antragsberechtigt?
• Bewerbungsberechtigt sind Künstler*innen(-Teams) mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Es müssen bereits erste filmische Arbeiten unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
• Teams wird empfohlen, als Verein einzureichen.
• Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend.
Fördersumme
• 2023: Pro gefördertem Projekt wird ein Produktionsbudget in Höhe von bis zu 35.000 € zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind die Honorare/Gehälter der Künstler*innen und Mitarbeitenden. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist abhängig vom Finanzierungsbedarf der einzelnen Projekte. Förderfähige Kosten: Personalkosten (Honorare/Gehälter) sowie Materialkosten, Leihgebühren, etc.
• Teilfinanzierung
• Laufzeit: Januar bis Dezember
Fristen
1x im Jahr
Ausschreibungen werden hier veröffentlicht:
https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
FilmabteilungAntonia Rahofer
+43 1 71 606 – 851 032
antonia.rahofer@bmkoes.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/film/foerderungen.html#pixel-bytes-film