Was wird gefördert?
• Durch die Vergabe des Jahresstipendiums können sich die Empfänger*innen ein Jahr lang verstärkt der künstlerischen Arbeit oder der Weiterbildung widmen.
• Teil der Einreichung muss ein neues Filmvorhaben sein.
• Jährlich wird nur 1 Jahresstipendium vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
• Die Künstler*innen müssen über einen dieser Salzburg-Bezüge verfügen:
− in Salzburg geboren
− seit mindestens zwei Jahren in Salzburg wohnhaft (Hauptwohnsitz)
− seit mindestens zwei Jahren in Salzburg studieren (an einer Fachhochschule oder Universität)
− ihren Arbeitsschwerpunkt oder künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Salzburg haben.
• Kein Alterslimit.
Fördersumme
• Stipendium in der Höhe 10.000 €
Fristen
Jährliche Ausschreibung. Termine werden hier veröffentlicht:
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kultur-ausschreibungen
Kontakt
Land Salzburg
Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Referat 2/04: Kultur und Wissenschaft
Monika Haslauer
+43 662 8042 2316
monika.haslauer@salzburg.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?