Was wird gefördert?
• Entwicklung von innovativen Experimental-, Animations- und Dokumentarfilmen.
• Die Konzeption, die Erstellung und die notwendige Recherchearbeit für ein geplantes Filmprojekt.
• Ein ausführliches Exposé ist Voraussetzung.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsteller*innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes, die in der Lage sind, die Einreichung den branchenüblichen Vorgaben entsprechend zu gestalten, v.a. eine vollständige Produktionskalkulation gemäß den ÖFI- und BMKOES-Vorlagen zu erstellen.
• Fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene Filmproduzent*innen in einer dafür zulässigen Rechtsform.
• Einzelne fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte Filmkunstschaffende.
• Förderungsvoraussetzungen für Bewerber*innen sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europäischen Wirtschaftsraumes österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.
• Steiermark-Bezug: Projekt muss wesentliche kulturelle oder künstlerische sowie produktionstechnische Merkmale aufweisen, welche im kulturell-künstlerischen Bezug zur Steiermark stehen: das Projekt muss …
… zumindest teilweise in der Steiermark realisiert werden
… inhaltlich und formal von überregionalem Interesse sein
… Augenmerk auf Mitwirken von steirischen Filmemacher*innen legen.
Fördersumme
• Förderung von maximal 50% der Gesamtkosten
• Die Fördersumme ist zu 100% als Steiermark-Effekt zu erbringen.
Fristen
2023 keine Einreichfristen; Antragstellung jederzeit möglich
Kontakt
Land Steiermark
CINE ART
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Martin Titz
+43 316 877 3137
martin.titz@stmk.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/135784463/DE/
Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16090901/DE/